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   KG, 22.06.2015 - 2 Ws 136/15, 2 Ws 136/15 - 141 AR 278/15   

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https://dejure.org/2015,25210
KG, 22.06.2015 - 2 Ws 136/15, 2 Ws 136/15 - 141 AR 278/15 (https://dejure.org/2015,25210)
KG, Entscheidung vom 22.06.2015 - 2 Ws 136/15, 2 Ws 136/15 - 141 AR 278/15 (https://dejure.org/2015,25210)
KG, Entscheidung vom 22. Juni 2015 - 2 Ws 136/15, 2 Ws 136/15 - 141 AR 278/15 (https://dejure.org/2015,25210)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Weisung i.R.d. Führungsaufsicht keine Fahrzeuge zu führen

  • blutalkohol PDF, S. 54
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 68b Abs. 1 S. 1 Nr. 6; StGB § 69
    Zulässigkeit der Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht keine Fahrzeuge zu führen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Entziehung der Fahrerlaubnis - durch die Hintertür?

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 04.11.2004 - 5 Ws 536/04

    Führungsaufsicht: Eintritt der gesetzlichen Führungsaufsicht bei Vollverbüßung

    Auszug aus KG, 22.06.2015 - 2 Ws 136/15
    Der Gesetzgeber hat mit der Einführung der von Gesetzes wegen eintretenden Führungsaufsicht zwei unterschiedliche Zwecke verfolgt (vgl. KG NStZ-RR 2005, 42): Einerseits soll dem nach Verbüßung einer langen Haftstrafe Entlassenen geholfen werden, sich in der Freiheit zurechtzufinden, weil er der besonderen Hilfe regelmäßig bedarf (vgl. Fischer, StGB 62. Aufl., Vor § 68 Rdn. 2); andererseits indiziert die vollständige Vollstreckung der in § 68f Abs. 1 Satz 1 StGB genannten Freiheitsstrafe die fortdauernde Gefährlichkeit des Täters.

    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2002, 283 Ls; KG, Beschlüsse vom 29. August 2005 - 5 Ws 435/05 - und 5. Juni 2001 - 5 Ws 282/01- st. Rspr. anerkannt, dass die durch § 68f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur getroffen werden kann, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. KG NStZ-RR 2005, 42 sowie Beschluss vom 1. September 2008 - 2 Ws 423/08 -).

  • BVerfG, 15.08.1980 - 2 BvR 495/80

    Verfassungsmäßigkeit der strafrechtlichen Führungsaufsicht

    Auszug aus KG, 22.06.2015 - 2 Ws 136/15
    Aus diesem Grund handelt es sich auch nicht um eine verfassungswidrige Doppelbestrafung (vgl. BVerfGE 55, 28).
  • OLG Hamm, 19.02.2009 - 2 Ws 41/09

    Anforderungen an die Beschleunigung von Haftsachen

    Auszug aus KG, 22.06.2015 - 2 Ws 136/15
    a) Nach dem Willen des Gesetzgebers tritt beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 68f Abs. 1 Satz 1 StGB die Führungsaufsicht regelmäßig und automatisch mit der Entlassung aus der Strafhaft ein (vgl. Senat, Beschlüsse vom 27. März 2009 - 2 Ws 41/09 - und 11. Mai 2007 - 2 Ws 319/07 -).
  • OLG Frankfurt, 02.07.2002 - 3 Ws 668/02

    Entfallen der Führungsaufsicht nach Vollverbüßung

    Auszug aus KG, 22.06.2015 - 2 Ws 136/15
    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2002, 283 Ls; KG, Beschlüsse vom 29. August 2005 - 5 Ws 435/05 - und 5. Juni 2001 - 5 Ws 282/01- st. Rspr. anerkannt, dass die durch § 68f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur getroffen werden kann, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. KG NStZ-RR 2005, 42 sowie Beschluss vom 1. September 2008 - 2 Ws 423/08 -).
  • OLG Frankfurt, 10.08.2010 - 3 Ws 423/10

    Führungsaufsicht: Umfassendes Verbot des Führens und Haltens von Kraftfahrzeugen

    Auszug aus KG, 22.06.2015 - 2 Ws 136/15
    Entgegen der von Teilen des Schrifttums und der früher vom Kammergericht vertretenen Ansicht hat u.a. das OLG Frankfurt/M. die Auffassung vertreten, dass es weder verfassungs- noch einfachrechtlich ausgeschlossen sei, auf § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 StGB auch solche Verbote zu stützen, die einer Entziehung der Fahrerlaubnis gleichkommen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. August 2010 - 3 Ws 423/10 - Rdn. 9 [juris]; Stree/Kinzig in: Schönke/Schröder, StGB 29. Aufl. § 68b Rdn. 11).
  • KG, 08.10.1998 - 5 Ws 572/98

    Führungsaufsicht: Befristung, Weisungen

    Auszug aus KG, 22.06.2015 - 2 Ws 136/15
    Auch das Kammergericht hat diesbezüglich in der Vergangenheit besorgt, eine solche allgemeine Weisung komme der Entziehung der Fahrerlaubnis gleich und unterlaufe damit die Regelung des § 69 StGB (vgl. u.a. KG, Beschluss vom 8. Oktober 1998 - 5 Ws 572/98 - [juris]).
  • OLG Hamm, 28.12.2007 - 2 Ws 319/07

    Anklageerhebung; Zuständigkeit; Auswahlermessen; Staatsanwaltschaft

    Auszug aus KG, 22.06.2015 - 2 Ws 136/15
    a) Nach dem Willen des Gesetzgebers tritt beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 68f Abs. 1 Satz 1 StGB die Führungsaufsicht regelmäßig und automatisch mit der Entlassung aus der Strafhaft ein (vgl. Senat, Beschlüsse vom 27. März 2009 - 2 Ws 41/09 - und 11. Mai 2007 - 2 Ws 319/07 -).
  • KG, 21.12.1998 - 5 Ws 677/98
    Auszug aus KG, 22.06.2015 - 2 Ws 136/15
    Die Führungsaufsicht dient aber nicht nur der Überwachung des Verurteilten; sie bezweckt auch, ihn nach seiner Entlassung in seiner Lebensgestaltung über kritische Zeiträume hinweg zu unterstützen (vgl. KG, Beschluss vom 21. Dezember 1998 - 5 Ws 677/98 -).
  • KG, 05.06.2001 - 5 Ws 282/01
    Auszug aus KG, 22.06.2015 - 2 Ws 136/15
    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2002, 283 Ls; KG, Beschlüsse vom 29. August 2005 - 5 Ws 435/05 - und 5. Juni 2001 - 5 Ws 282/01- st. Rspr. anerkannt, dass die durch § 68f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur getroffen werden kann, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. KG NStZ-RR 2005, 42 sowie Beschluss vom 1. September 2008 - 2 Ws 423/08 -).
  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 87-IV-16

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Mit Beschlüssen vom 3. Juni 2014 (2 Ws 196/14), vom 22. September 2014 (2 Ws 388/14), 23. Dezember 2014 (2 Ws 541/14), 21. April 2015 (2 Ws 136/15) und 21. August 2015 (2 Ws 353/15) ordnete das Oberlandesgericht Dresden im Rahmen der Haftprüfung nach §§ 121 ff. StPO die Fortdauer der Untersuchungshaft an.
  • KG, 19.04.2018 - 5 Ws 43/18

    Anforderungen an Weisungen nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, 6 und 12 StGB

    Das Institut der Führungsaufsicht nach den §§ 68 ff. StGB hat die Aufgabe, gefährliche und (rückfall-)gefährdete Täter in ihrer Lebensführung in Freiheit über gewisse kritische Zeiträume hinweg zu unterstützen und zu überwachen, um sie von weiteren Straftaten abzuhalten (BVerfG, Dreiausschussbeschluss vom 15. August 1980 - 2 BvR 495/80 -, juris Rdnr. 3 m. w. Nachw. - BVerfGE 55, 28 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 18. Januar 2018 a. a. O., juris Rdnr. 27; KG, Beschluss vom 22. Juni 2015 - 2 Ws 136/15 -, juris Rdnrn. 11, 14 m. w. Nachw.).

    Zwar vertritt das Kammergericht (Beschluss vom 22. Juni 2015 - 2 Ws 136/15 -, juris Rdnr. 20 ff. mit Darstellung des obergerichtlichen Streitstandes; ebenso Senat, Beschluss vom 16. Juni 2017 a. a. O. m. w. Nachw.) die Auffassung, dass auch das Verbot des Führens jeglicher Kraftfahrzeuge keine Umgehung der gesetzlichen Sonderregelung des § 69 StGB darstellt.

  • OLG Saarbrücken, 08.01.2024 - 1 Ws 283/23
    Führungsaufsicht hat die Aufgabe, gefährliche und rückfallgefährdete Täter in ihrer Lebensführung in Freiheit über gewisse kritische Zeiträume hinweg zu unterstützen und zu überwachen, um sie von weiteren Straftaten abzuhalten (BVerfG, Beschluss vom 15. August 1980 - 2 BvR 495/80 -, juris Rn. 3 m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 18. Januar 2018 - III-5 Ws 528-530/17 -, juris Rn. 27; KG, Beschlüsse vom 22. Juni 2015 - 2 Ws 136/15 -, juris Rn. 11 und 14, und vom 11. Juni 2020 - 5 Ws 67/20 -, juris Rn. 15).
  • KG, 05.04.2022 - 5 Ws 22/22

    Weisungen in der Führungsaufsicht: Verbot des Führens und Haltens von

    cc) Soweit in Literatur und Rechtsprechung ferner umstritten ist, ob eine Weisung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 StGB auch dann zulässig ist, wenn - anders als im vorliegenden Fall - keine Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB oder keine Sperrfrist nach § 69a StGB angeordnet wurde, und welche Fahrzeuge in so gelagerten Fällen von der Weisung erfasst sein dürfen (zum Meinungsstreit vgl. KG, Beschlüsse vom 8. Oktober 1998 - 5 Ws 572/98 - juris Rn. 11 ff. und 22. Juni 2015 - 2 Ws 136/15 - juris Rn. 20 ff.; Senat, Beschlüsse vom 16. Juni 2017 - 5 Ws 131/17 - und 19. April 2018, a.a.O. juris Rn. 19; OLG Frankfurt NStZ-RR 2011, 59; Ostendorf in NK-StGB, 5. Aufl., § 68b Rn. 14; Schneider, a.a.O. Rn. 29; Heger, a.a.O. § 68b Rn. 2; jeweils m.w.N.), bedarf diese Frage hier keiner Erörterung.
  • KG, 11.06.2020 - 5 Ws 67/20

    Weisung für die Dauer der Führungsaufsicht bei ausländischem Wohnsitz

    aa) Das Institut der Führungsaufsicht nach den §§ 68 ff. StGB hat die Aufgabe, gefährliche und (rückfall-)gefährdete Täter in ihrer Lebensführung in Freiheit über gewisse kritische Zeiträume hinweg zu unterstützen und zu überwachen, um sie von weiteren Straftaten abzuhalten (BVerfG, Dreiausschussbeschluss vom 15. August 1980 - 2 BvR 495/80 -, juris Rdnr. 3 m. w. Nachw. - BVerfGE 55, 28 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 18. Januar 2018 - III-5 Ws 528-530/17 -, juris Rdnr. 27; KG, Beschluss vom 22. Juni 2015 - 2 Ws 136/15 -, juris Rdnrn. 11, 14 m. w. Nachw.).
  • KG, 16.05.2018 - 5 Ws 60/18

    Anforderungen an die Aufrechterhaltung einer Weisung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr.

    a) Das Institut der Führungsaufsicht nach den §§ 68 ff. StGB hat die Aufgabe, gefährliche und (rückfall-)gefährdete Täter in ihrer Lebensführung in Freiheit über gewisse kritische Zeiträume hinweg zu unterstützen und zu überwachen, um sie von weiteren Straftaten abzuhalten (BVerfG, Dreierausschussbeschluss vom 15. August 1980 - 2 BvR 495/80 -, juris Rdnr. 3 m. w. Nachw. - BVerfGE 55, 28 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 18. Januar 2018 a. a. O., juris Rdnr. 27; KG, Beschluss vom 22. Juni 2015 - 2 Ws 136/15 -, juris Rdnrn. 11, 14 m. w. Nachw.).
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